Anwendbarkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss BGSA – Spesen und Bemessungsgrundlage
Anwendbarkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss BGSA – Spesen und Bemessungsgrundlage
Anwendbarkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens gemäss BGSA – Spesen und Bemessungsgrundlage
Für das Steuerjahr 2013 beanspruchten die Ehegatten A.A. und B.A. das vereinfachte Abrechnungsverfahren gemäss BGSA.
Im ersten Rechtsgang beurteilten die Veranlagungsbehörde und das StGr SO das Vorgehen der Ehegatten als Steuerumgehung; das geltend gemachte vereinfachte Abrechnungsverfahren sei zu Unrecht in Anspruch genommen worden. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen gegen das Urteil des StGr hiess das BGr gut und wies die Angelegenheit zur ergänzenden Sachverhaltsfeststellung sowie Neubeurteilung an das StGr zurück. Die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung sei offensichtlich unvollständig; es müsse untersucht werden, ob die Steuerpflichtigen unselbständige Erwerbseinkünfte oberhalb des massgeblichen Schwellenwerts erzielten. Fraglich sei insbesondere, ob nebst dem im vereinfachten Abrechnungsverfahren abgerechneten Lohn auch Pauschalspesen ausgerichtet wurden und diese gegebenenfalls in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen seien.
Im zweiten Rechtsgang beurteilte das StGr den Kostenersatzcharakter der geltend gemachten Spesenbezüge als nicht genügend belegt. Der entsprechende Betrag sei zu den über das vereinfachte Abrechnungsverfahren abgerechneten...
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