Aufschub der Grundstückgewinnsteuer infolge gemischter Schenkung beim Verkauf an eine Gesellschaft
Aufschub der Grundstückgewinnsteuer infolge gemischter Schenkung beim Verkauf an eine Gesellschaft
Aufschub der Grundstückgewinnsteuer infolge gemischter Schenkung beim Verkauf an eine Gesellschaft
Im Jahr 2010 erwarb der Erblasser eine 3.5 Zimmer Wohnung inkl. Autoabstellplatz (Grundstück) zum Preis von CHF 1.735 Mio. Zusätzlich zum vereinbarten Erwerbspreis fielen Mehrkosten von rund CHF 217'000 an. Im Jahr 2016 veräusserte der Erblasser das Grundstück zum Preis von CHF 1.735 Mio. an die A AG, welche zu 100% von der H AG gehalten wurde. Die H AG wurden vom Erblasser (25% des Kapitals bzw. 250 Namenaktien mit Nennwert von je CHF 100) und den gemeinsamen Kindern und der Beschwerdeführerin 1 gehalten (zu 75% bzw. 75 Namenaktien zu je CHF 1'000) wurde.
Das StA Zürich stellte in Aussicht, eine Grundstückgewinnsteuer von CHF 228'602 zu veranlagen, wobei von einem Verkehrswert von CHF 2.6 Mio. ausgegangen wird. Der Erblasser antwortet daraufhin, sich bei der Preisfindung in einem Irrtum befunden zu haben, da er die Mehrkosten von CHF 217'000 nicht berücksichtigt habe. Da der Verkehrswert bei max. CHF 2.2 Mio. liegen könne, unterschreite der korrigierte Verkaufspreis diesen um weniger als 25%, weshalb keine Grundstückgewinnsteuer zu erheben sei.
Das StA veranlagt in der Folge eine Grundstückgewinnsteuer von CHF 228'602. Das StRkGr setzte die Grundstückgewinnsteuer...
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