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Abzugsfähigkeit des Privatfahrzeuges

Abzugsfähigkeit des Privatfahrzeuges

Jurisprudence
Direkte Steuern

Abzugsfähigkeit des Privatfahrzeuges

A arbeitet bei der C AG als Betriebsleiter "Poststellenbereich mit grosser Bedeutung". In seiner Steuererklärung für die Steuerperiode 2018 zog er seine Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort in Höhe von CHF 14'476 sowie die Mietkosten für einen Parkplatz in Höhe von CHF 646 als Berufsauslagen von seinem Einkommen ab.

Die StV VS stellte in ihrer Veranlagung fest, dass A mit seinem Privatfahrzeug von seinem Wohnort bis zum Bahnhof Martigny fahren und dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu seinem Arbeitsort fahren konnte. Als Transportkosten wurde lediglich ein Abzug für das Streckenabonnement für den Service "Park and Rail" und für die Nutzung des Autos bis zum Bahnhof zugelassen.

Sämtliche kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.

A macht vor BGr eine Verletzung von Art. 9 Abs. 1 StHG und Art. 22 Abs. 1 lit. a StG VS geltend und wirft der letzten kantonalen Instanz vor, ihm den Abzug seiner privaten Fahrzeugkosten verweigert zu haben, obwohl er sein Auto im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit benutzt habe (E. 3).

Das BGr stellt zunächst fest, dass die Art. 9 Abs. 1 StHG und 22 Abs. 1 lit. a StG VS den gleichen Inhalt wie Art. 26 Abs. 1...

iusNet StR 25.05.2022

 

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