Abzugsfähigkeit von Unterstützungsbeiträge an Personen im Ausland
Abzugsfähigkeit von Unterstützungsbeiträge an Personen im Ausland
Abzugsfähigkeit von Unterstützungsbeiträge an Personen im Ausland
Die Ehegatten A und B leben im Kanton GE. B ist in Peru geboren. In ihrer Steuererklärung machen sie Unterstützungsabzüge für die Eltern, die Schwester und eine Nichte von B, welche alle in Peru leben, geltend. Sie haben die Familie jährlich mit einem Geldbetrag unterstützt. Gleichzeitig machten sie behinderungsbedingte Aufwendungen sowie zusätzliche Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen auf das Sparkapital sowie medizinische Aufwendungen für sich und ihre Töchter geltend.
Es obliegt den Pflichtigen, die Bedürftigkeit der unterstützten Person sowie die geleistete Unterstützung zu belegen. Bei Begünstigten im Ausland unterliegen der Nachweis der finanziellen Abhängigkeit und die im Ausland gezahlten Beträge besonders strengen Bedingungen. Die Steuerbehörden können den Nachweis verlangen, dass die bedürftigen Empfänger die entsprechenden Beträge erhalten haben. Kann kein Bank- oder Postnachweis vorgelegt werden, ist es Sache des Steuerpflichtigen zumindest eine schriftliche Bestätigung des Empfängers vorzulegen und in geeigneter Form, z.B. durch eine Bescheinigung einer Behörde, nachzuweisen, dass der Begünstigte den Unterstützungsbetrag von der Schweiz erhalten hat (...
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