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Entschädigungszahlung für die Entlassung

Entschädigungszahlung für die Entlassung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Entschädigungszahlung für die Entlassung

A (Jahrgang 1947) war Mitglied des Verwaltungsrates der Gesellschaft C SA mit Sitz im Kt VD sowie zweier weiterer Gesellschaften der gleichen Gruppe (D SA und D World SA). Vom 22. Dezember 1986 bis 28. Februar 2004 leitete sie die Personalabteilung sowie die rechtlichen und administrativen Angelegenheiten der Gruppe. Bis 1998 war sie auch für finanzielle Angelegenheiten der Gruppe verantwortlich.

Im Anschluss an eine interne Umstrukturierung der Gruppe wurde A mit Wirkung vom 28. Februar 2004 von ihrem Posten in der Geschäftsleitung enthoben. Die C SA gewährte ihr zwei Entschädigungszahlungen von netto CHF 237'000 und CHF 68'000 und versetzte A zudem in eine andere Position innerhalb der Gruppe. Ab dem 1. März 2004 war A für die D SA tätig, bevor sie 2006 wieder durch die C SA angestellt wurde. Am 30. April 2008 hat A dann alle Aktivitäten für die Gruppe beendet.

In ihrer Steuererklärung 2004 deklarierte A die Zahlung von CHF 237'000 als Austrittsleistung und die Zahlung von CHF 68'000 als Ersatzleistung für periodische Zahlungen der C SA. Im Rahmen ihrer Steuererklärung 2004 ersuchte A die Steuerbehörde zudem, dass diese beiden Zahlungen...

iusNet StR 27.11.2019

 

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