Umqualifikation von Stammanteilen vom Privat- zu Geschäftsvermögen
Umqualifikation von Stammanteilen vom Privat- zu Geschäftsvermögen
Umqualifikation von Stammanteilen vom Privat- zu Geschäftsvermögen
Die Steuerpflichtigen führen einen Landwirtschaftsbetrieb und gründeten im Jahr 2003 eine GmbH mit dem Zweck des Betriebs einer Kompostieranlage sowie Beratung, Betrieb und Handel in den Bereichen Grüngutverwertung, Recycling und Entsorgung.
In den Steuerperioden 2003 – 2015 wurden die Stammanteile jeweils als Privatvermögen veranlagt. Für die Steuerperiode 2016 wurden die Anteile neu als Geschäftsvermögen qualifiziert (Überführung zum Nennwert).
Vor BGr war unbestritten, dass die Stammanteile von 2003 – 2015 als Privatvermögen veranlagt wurden. Damit diese im Jahr 2016 als dem Geschäftsvermögen zugehörig zu qualifizieren sind, bedurfte es gemäss der Rechtsprechung aufgrund der nach einer so langen Zeit vorgenommenen gegenteiligen Qualifikation massgeblich veränderte Verhältnisse. Ansonsten steht das Verbot widersprüchlichen Verhaltens der vorgenommenen Umqualifikation entgegen.
Das Steueramt begründete die Umqualifikation durch die «gemischte Schenkung» von Anteilen an den gemeinsamen Sohn (die jedoch erst im Jahr 2017 vollzogen wurde). Daraus lasse sich gemäss BGr jedoch keine massgebliche Veränderung der Verhältnisse ableiten, da die technisch-...
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