Amtshilfe auf Anfrage oder spontaner Informationsaustausch
Amtshilfe auf Anfrage oder spontaner Informationsaustausch
Amtshilfe auf Anfrage oder spontaner Informationsaustausch
Die schwedische Steuerbehörde (nachstehend die antragstellende Behörde) hat zwei Amtshilfeersuchen in Steuerfragen betreffend die Ehegatten AA und BA gestellt. Das eine betrifft den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015 und das andere den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016. Die Ersuchen bezogen sich beide auf Informationen betreffend Schweizer Bankkonten von CA, der Mutter von AA, die im März 2018 verstorben ist. Mit Schlussverfügung vom 21. Dezember 2017 gewährte die ESTV der antragstellenden Behörde Amtshilfe.
Das BVGr anerkannte in seinem Urteil vom 15. November 2019, dass die gestellten Gesuche die formellen und materiellen Voraussetzungen erfüllten und Amtshilfe gewährt werden kann. Es vertrat jedoch die Auffassung, dass Informationen über Bankkonten, die nur indirekt von der verstorbenen CA gehalten wurden, nicht übermittelt werden dürfen, da deren Übermittlung in den Geltungsbereich des "spontanen Informationsaustauschs» falle (BVGr, E. 7.2). Die ESTV beantragt nun vor BGer die Aufhebung des entsprechenden Dispositivs Nr. 2 des Urteils des BVGr.
Der Streit dreht sich um die Frage, ob die Übermittlung von Informationen über...
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