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Internationale Amtshilfe umfasst auch Strafbereich

Internationale Amtshilfe umfasst auch Strafbereich

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Internationale Amtshilfe umfasst auch Strafbereich

Am 23. Juli 2015 richtete die Niederland ein Gruppenersuchen an die ESTV, mit welchem sie um Bekanntgabe derjenigen in den Niederlanden domizilierten Kunden der Bank C. AG ersucht hatte, welche der Bank den Nachweis der Steuerkonformität nicht erbracht hatten. Um feststellen zu können, ob die in den Niederlanden Steuerpflichtigen A und B ihre Nachmeldung freiwillig erstattet haben, richtete die niederländische Steuerbehörde (BD) am 2. Februar 2017 ein erneutes Amtshilfeersuchen an die ESTV, mit welchem sie in Erfahrung bringen wollte, ob und gegebenenfalls wann A und B über die Gruppenanfrage der Niederlande vom 23. Juli 2015 informiert wurden.

Mit Schlussverfügung vom 1. September 2017 ordnete die ESTV die Herausgabe der verlangten Informationen an die ersuchende Behörde an. Die ESTV erhob gegen die vom BVGr gutheissen Beschwerde (A-5687/2017 vom 17. August 2018), Beschwerde ans BGr.

Strittig ist, ob Amtshilfe ausschliesslich zur Sanktionierung eines Steuerpflichtigen zulässig ist. Nicht Streitgegenstand ist dagegen, ob die zwecks Unterstützung der ausländischen Steuerveranlagung zu übermittelnden Informationen auch für die Sanktionierung des...

iusNet StR 31.03.2021

 

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