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Interkantonale Doppelbesteuerung aufgrund eines Scheindomizils

Interkantonale Doppelbesteuerung aufgrund eines Scheindomizils

Jurisprudence
Direkte Steuern

Interkantonale Doppelbesteuerung aufgrund eines Scheindomizils

Im Zuge einer im Jahr 2016 durchgeführten Buchprüfung gelangte das KStA ZH zum Ergebnis, dass der statutarische Sitz der B AG im Kanton AR lediglich ein Scheindomizil darstelle und sich der tatsächliche Sitz der Gesellschaft im Kanton ZH – nämlich am Sitz ihrer Schwestergesellschaft – befinde. Für die Steuerperioden 2011 bis 2014 beanspruchte das KStA ZH die Steuerhoheit im ordentlichen Verfahren. Für die Steuerperioden 2008 bis 2010 eröffnete das KStA ZH ein Nach- und Strafsteuerverfahren, sistierte dieses aber bis zum Vorliegen der rechtskräftigen Veranlagungen für die Steuerperioden 2011 bis 2014, die später durch das BGr bestätigt wurden (vgl. BGE 2C_592/2018, vgl. A.a.a.).

Das Revisionsgesuch für die Aufhebung der Veranlagungen 2008 bis 2013 des Kantons AR wurde ebenfalls – insbesondere aufgrund einem treuwidrigen Verhalten – durch das BGr abgelehnt (vgl. BGE 2C_566/2018, vgl. A.a.b.). Mit dem vorliegenden Verfahren bestritt die Beschwerdeführerin das Nachsteuerverfahren des Kantons ZH für die Steuerperioden 2008 bis 2010, eventualiter habe der Kanton ZH sein Besteuerungsrecht verwirkt, sub-eventualiter sei die Sache zur Beurteilung der Voraussetzungen der...

iusNet StR 19.12.2022

 

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