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Grenzzonenverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Grenzzonenverkehr zwischen der Schweiz und Deutschland

Das Bundesgericht prüft, ob die Importeurin in der streitbetroffenen Abgabeperiode 2020 berechtigt gewesen ist, zum Grenzzonenverkehr zugelassen zu werden. Die Vorinstanzen haben sich nach Meinung des Bundesgerichts hierzu korrekter Weise sowohl auf Staatsvertragsrecht als auch auf unilaterales Recht gestützt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 29.11.2022

Ermessenseinschätzung

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Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

Ermessenseinschätzung

In diesem Verfahren ist strittig, ob die von der ESTV vorgenommene Ermessenseinschätzung wegen der Unvollständigkeit der Aufzeichnungen berechtigt war. Das Bundesgericht entscheidet, dass diese nicht zu beanstanden ist. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 25.10.2022

Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Vorsteuerkorrektur - Nicht unternehmerischer Bereich

Der Hauptstreitpunkt im vorliegenden Entscheid ist, ob die mit den Aufführungen des Musicals «Life on Stage» generierten Einnahmen als unternehmerische Tätigkeit zu qualifizieren sind. Damit könnte der Beschwerdeführer alle Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Musical in Abzug bringen.
iusNet StR 24.10.2022

Beginn der Steuerpflicht - Berechnung der Umsatzgrenze zur Befreiung von der Steuerpflicht

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Beginn der Steuerpflicht - Berechnung der Umsatzgrenze zur Befreiung von der Steuerpflicht

Im hier vorliegenden Entscheid ist strittig, wann die Steuerpflicht eines Unternehmens beginnt. Die Befreiung von der MWST-Pflicht endet, sobald das Total der im letzten Geschäftsjahr erzielten steuerbaren Umsätze die Grenze von CHF 100'000 erreicht hat oder wenn absehbar ist, dass diese Grenze innerhalb von 12 Monaten überschritten wird. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Beginn der subjektiven Steuerpflicht - Ausweitung der unternehmerischen Tätigkeit

Im vorliegenden Entscheid prüft das BVGr, ob die Vorinstanz die Beschwerdeführerin zu Recht rückwirkend mehrwertsteuerlich registriert hat bzw. ob die Voraussetzungen der subjektiven Steuerpflicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt waren. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 26.09.2022

Subvention

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

Subvention

Der Beschwerdeführerin sind von ihrem «Muttergemeinwesen» Mittel zugeflossen. Das BVGr prüft, ob diese Mittel nun als Einlage im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Bst. e MWSTG oder als Subvention gemäss Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG zu qualifizieren sind. Das BVGr geht von einer Einlage aus und heisst die Beschwerde gut.
iusNet StR 24.08.2022

Bezugsteuer

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Mehrwertsteuer

Bezugsteuer

Das BGr prüft im vorliegenden Entscheid, ob die aus dem Ausland bezogenen Beratungsdienstleistungen der Bezugsteuer unterliegen. Die Beschwerdeführerin machte diesbezüglich geltend, dass die liechtensteinische Gesellschaft lediglich als Stellvertreterin des im Ausland domizilierten Prinzipals agierte, weshalb keine Bezugssteuer geschuldet sei.
iusNet StR 24.08.2022

Leistungen an eng verbundene Personen

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Mehrwertsteuer
Direkte Steuern

Leistungen an eng verbundene Personen

Im vorliegenden Verfahren hat das BVGr die Drittpreiskonformität von Leistungen an eng verbundene Personen zu beurteilen. Konkret ging es um Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses, wobei die ESTV eine Ermessenseinschätzung vorgenommen hatte. Die Beschwerde wurde nach eingehender Überprüfung abgewiesen.
iusNet StR 22.07.2022

Vermietung von Liegenschaften

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Mehrwertsteuer
Direkte Steuern

Vermietung von Liegenschaften

Das BVGr prüft im vorliegenden Entscheid unter anderem, ob die ESTV die entgeltliche Überlassung des Chalets von der Beschwerdeführerin an eine UK-Gesellschaft zu Recht als eine zum Normalsatz steuerbare Vermietung qualifizierte.
iusNet StR 22.07.2022

Marktüblichkeit von Verzugszinsen

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Mehrwertsteuer

Marktüblichkeit von Verzugszinsen

Die A AG war der Meinung, die ESTV verletze das Recht auf Gehör, da sie in ihrem Einspracheentscheid nur eine Seite materieller Ausführungen aufwies. Ferner würde sie lediglich auf die mit der Einsprache angefochtenen Verfügungen verweisen. Darüber hinaus rügte sie, dass die Verzugszinsen nicht mehr marktüblich wären. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 27.05.2022

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