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Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-2691/2022

Die ESTV erteilte eine Auskunft, dass die durch den Steuerpflichtigen vertriebenen Produkte sowie die zugehörigen Werbeinserate dem reduzierten Satz von derzeit 2.4% unterliegen. Im Rahmen einer MWST-Kontrolle stellte die ESTV fest, dass die Umsätze zum Normalsatz abzurechnen gewesen wären und setzte eine entsprechende Steuernachforderung fest. Umstritten ist vorliegend, ob sich die seitens der ESTV erteilte Auskunft sowohl auf die Umsätze aus dem Verkauf der Produkte als auch auf die Umsätze aus den Inseraten bezog bzw. ob der Vertrauensschutz sowohl für den Verkauf der Produkte wie auch für Einnahmen aus den erbrachten Werbeleistungen gilt.
iusNet StR 24.01.2023