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überwiegende Wahrscheinlichkeit

Herabsetzung des Beweismasses für Nachweis des Ortes der tatsächlichen Leitung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Feststellung des Ortes, wo die Geschäfte geführt werden, ist für die beweisführungspflichtigen Steuerbehörden in der Regel unmöglich oder zumindest unzumutbar.
iusNet StR 26.06.2024