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Absicht dauernden Verbleibens

Wohnsitzverlegung in eine Einzimmerwohnung im Kt SZ

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die bisher im Kt. AG steuerpflichtigen Eheleute mieteten per Ende 2015 eine Einzimmerwohnung im Kt. SZ und verlegten ihr Hauptsteuerdomizil dorthin. Der Kt. AG hielt an der unbeschränkten Steuerpflicht der Eheleute fest. Vor BGr rügten die Eheleute u.a. eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit. Das BGr schliesst sich den Schlussfolgerungen der Vorinstanz an, wonach sich das Hauptsteuerdomizil in der Steuerperiode 2015 im Kt. AG befunden hat.
iusNet StR 27.09.2021

Anforderungen an den Nachweis der Verlegung des Hauptsteuerdomizils

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Steuerpflichtige erwarb einen Hof mit Stallungen und Wohnhaus im Kt LU. Nach umfangreichen Renovationen meldete sie sich Ende 2015 im Kt LU an. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz stützte sich auf zwei Indizien. Anhaltspunkte für eine effektive Wohnsitzverlegung lagen nicht vor. Das BGr beurteilt die Schlussfolgerung der Vorinstanz, die natürliche Vermutung zugunsten des bisherigen Hauptsteuerdomizils sei entkräftet als offensichtlich unrichtig. Die Beschwerde des KStA ZH wird gutgeheissen.
iusNet StR 23.07.2021

Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das steuerpflichtige Ehepaar meldete sich mit Heirat im Kt ZH ab. Die Ehefrau behielt ihre Eigentumswohnung und war im Kt ZH als Wochenaufenthalterin gemeldet, während der Ehemann enge familiäre Beziehungen zum Kt ZH pflegte. Das VGr ZH urteilte, dass sich sowohl die familiären als auch die wirtschaftlichen Lebensinteressen der Steuerpflichtigen im Kt ZH befanden. Der Umstand, dass die Wohnsitzverlegung in den ersten drei Jahren nach der Heirat akzeptiert wurde, entfaltet keine Rechtskraft für spätere Veranlagungen.
iusNet StR 28.06.2021

Keine Wohnstätte am Arbeitsort

Jurisprudence
Direkte Steuern

2C_303/2020

Ob eine Wohnstätte als für Wohnzwecke geeignet bezeichnet werden kann, ist abhängig von den subjektiv bestimmten Bedürfnissen der darin lebenden Person. Indessen ist aus steuerrechtlicher Sicht erforderlich, dass die Wohnstätte am Arbeitsort in objektiv erkennbarer Weise einen dauernden Aufenthalt ermöglicht, auch wenn dieser Aufenthalt bloss vorübergehender Natur ist. Dies ist vorliegend offenkundig nicht gegeben, da es an der wesentlichen Wohninfrastruktur fehlt.
iusNet StR 28.09.2020

Widerruf einer Verfügung durch das Steueramt infolge Scheinwohnsitzes

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Kt SZ informierte den Kt BL über den gegenüber den Beschwerdeführern verfügten Widerruf der Veranlagung und teilte BL mit, dass sie das Ehepaar rückwirkend infolge eines blossen Scheindomizils wieder aus der Steuerpflicht genommen habe. Den Ehegatten ist es nicht gelungen, entweder die endgültige Lösung der Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz im Kt BL, noch die Begründung des neuen Wohnsitzes im Kt SZ nachvollziehbar aufzuzeigen.
iusNet StR 18.11.2019

Interkantonale Doppelbesteuerung infolge Wohnsitzverlegung

Éclairages
Direkte Steuern
Für eine Wohnsitzverlegung genügt es nicht, die Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz zu lösen. Massgeblich ist vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen. Nicht entscheidend ist deshalb in der Regel, wann der Steuerpflichtige sich am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat.
Natalie Peter
iusNet StR 29.10.2019

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Steuerwohnsitz ist als steuerbegründende Tatsache grundsätzlich von den Steuerbehörden nachzuweisen. Der Steuerpflichtige ist jedoch zur Mitwirkung und namentlich zu umfassender Auskunftserteilung über die für die Besteuerung massgebenden Umstände verpflichtet. Dass eine Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, ist somit vom Steuerpflichtigen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht darzulegen. Dazu gehört nicht nur die endgültige Lösung der Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz, sondern auch die Darstellung der Umstände, welche zur Begründung des neuen Wohnsitzes geführt haben.
iusNet StR 29.10.2019