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Amtshilfe

Hinterziehung der Gewinnsteuer durch geschäftsmässig nicht begründete Aufwände

Jurisprudence
Direkte Steuern
Eine Vermischung zwischen der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung geführten besonderen Strafuntersuchung und dem Hinterziehungsverfahren der kantonalen Steuerverwaltung ist nicht per se problematisch, weshalb die Verwertung der Erkenntnisse der Eidgenössischen Steuerverwaltung im kantonalen Hinterziehungsverfahren zulässig ist. Die Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung an die kantonale Steuerverwaltung ist gesetzlich vorgesehen und daher zulässig.
iusNet StR 29.08.2023

Steueramtshilfe an Indien für Steuerstrafen

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Bei der Auslegung von Art. 26 DBA CH-IN überwiegt das teleologische das systematische Auslegungselement, so dass die Amtshilfe einzig zum Zweck der Erhebung von Steuertrafen zulässig ist, obwohl Steuerstrafen nicht in den Anwendungsbereich des DBA CH-IN fallen. Daher hat das Bundesgericht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben.
iusNet StR 21.06.2021

Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

A-1488/2018 und 2C_653/2018

Das BGr heisst die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des BVGr, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS Kunden ungenügend ist, in seiner öffentlichen Beratung vom 26. Juli 2019 gut. Nach Auffassung von 3 Bundesrichtern stellt das französische Ersuchen keine unzulässige "fishing expedition" dar. Die von Frankreich gemachten Angaben würden es erlauben, auf einen Verdacht illegalen Verhaltens zu schliessen, nämlich dass die Betroffenen zum Teil in Frankreich steuerpflichtige Personen seien, die ihre fiskalischen Verpflichtungen nicht erfüllt hätten
iusNet StR 29.07.2019

Eintreten auf ein Amtshilfegesuch von Indien, welches allenfalls auf gestohlenen Daten beruht

Éclairages
Internationales Steuerrecht
Nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf ein Staat, der entwendete Informationen direkt von einem «Datendieb» erworben hat, diese «aktiv» für ein an die Schweiz gerichtetes Ersuchen einsetzen. Sicherte der ersuchende Staat der Schweiz allerdings zu, solche aufgrund einer in der Schweiz strafbaren Handlung erlangte Daten, nicht zu verwenden, ist der Grundsatz von Treu und Glauben des internationalen öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 7 lit. c StAhiG verletzt und die Schweiz tritt nicht auf ein solches Ersuchen ein.
Natalie Peter
iusNet SR 05.12.2018

Amtshilfe trotz Verwertung von gestohlenen Bankdaten?

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hält unter Verweis auf seine frühere Rechtsprechung fest, dass eine Verwendung entwendeter Bankdaten durch einen ersuchenden Staat für sich allein nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben des internationalen öffentlichen Rechts verstösst. Das Bundesgericht hat nämlich im blossen Umstand, dass der um Amtshilfe ersuchende Staat die bei der HSBC in Genf entwendeten Daten direkt vom «Datendieb» bzw. von Hervé Falciani erworben und sein Ersuchen darauf gestützt hat, keinen Verstoss gegen den Grundsatz von Treu und Glauben des internationalen öffentlichen Rechts erblickt.
iusNet SR 04.12.2018