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archäologischen Objekte

Zollfahndung – Beschlagnahme von Gegenständen infolge Verdachts auf illegale Herkunft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Im Rahmen einer Zollfahndung wurden Gegenstände römischen Ursprungs beschlagnahmt, da ein Verdacht auf illegale Herkunft bestand. Der Beschwerdeführer verlangte die Freigabe der beschlagnahmten Gegenstände, da er deren Eigentümer sei, für diese Objekte keine Zollabgaben zu entrichten seien und sie auch nicht dazu gedient hätten, zollrechtliche Erlasse oder nicht-zollrechtliche Erlasse des Bundes, zu verletzen. Die Beschwerde wird mangels Verletzung verfassungsmässiger Rechte abgewiesen.
iusNet StR 28.06.2022