Das Bundesgericht prüft, ob Zahlungen des (deutschen) Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Nordrhein vollumfänglich oder zu 40% steuerbar sind. Umstritten ist insbesondere, ob im Rahmen des anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens eine volle Besteuerung zulässig ist, obwohl die Beiträge (in Deutschland) steuerlich nicht abzugsfähig waren.