Volle oder reduzierte Besteuerung von Rentenzahlungen eines deutschen Versorgungswerkes
Volle oder reduzierte Besteuerung von Rentenzahlungen eines deutschen Versorgungswerkes
Volle oder reduzierte Besteuerung von Rentenzahlungen eines deutschen Versorgungswerkes
Die Eheleute A. und B. sind seit dem Steuerjahr 2012 im Kanton Luzern wohnhaft. Mit Entscheid vom 23. Juni 2021 wurde A. für die Steuerjahre 2012 bis 2018 der eventualvorsätzlichen Steuerhinterziehung schuldig gesprochen, weil Einkünfte aus der Deutschen Rentenversicherung und dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein nicht deklariert wurden. Der Einspracheentscheid erwuchs in Rechtskraft. Auf die weiteren Rechtsmittel wurde nicht eingetreten.
Abweichend von der Selbstdeklaration 2019 wurden die ausgerichteten Rentenzahlungen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Nordrhein vollständig und nicht nur teilweise im Sinne einer Leibrente besteuert. Das KtGr LU wies die erhobene Beschwerde ab.
Die Steuerpflichtigen führen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim BGr.
Vorliegend wird weder die steuerliche Zugehörigkeit noch das grundsätzliche Besteuerungsrecht der Schweiz bestritten. Umstritten ist, ob die Zahlungen des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Nordrhein als Leibrente zu qualifizieren und deshalb nur zu 40% zu besteuern sind. Gemäss Steuerpflichtigem seien die Beiträge an das (deutsche) Versorgungswerk...
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