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Aufhebungs- oder Abänderungsgründe

Keine Rechtskontrolle im bundesgerichtlichen Revisionsverfahren

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft, ob ein gesetzlicher Revisionsgrund für ein bereits ergangenes BGr-Urteil vorliegt. Dabei geht es um eine zu spät eingegangene Einsprache. Gemäss dem Beschwerdeführer soll die Einsprachefrist gestützt auf eine Verordnung zu COVID-19 noch nicht verstrichen gewesen sein.
iusNet StR 24.10.2022