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Automobilsteuer

Definitive Einfuhr aus dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer
Strittig war, aufgrund welcher Grundlage die Automobil- und die Einfuhrsteuer zu bemessen sind, wenn ein Importeur ein Automobil zunächst im Verfahren der vorübergehenden Verwendung einführt und es anschliessend in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Aufgrund der Umstände hegte die ZD ZH Zweifel an der Korrektheit der Steueransätze, welche sich nach näheren Untersuchungen als berechtigt erwiesen. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 25.02.2022

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-4510/2018

Die Beschwerdeführerin wurde von einer Patrouille der KaPo in Zürich kontrolliert, während sie mit einem Porsche des Typs Macan S unterwegs war. Die Beschwerdeführerin ist deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz. Das Auto ist auf ein in Deutschland ansässiges Unternehmen registriert. Da das Fahrzeug nicht ordnungsgemäss in die Schweiz eingeführt wurde, fielen Einfuhrabgaben an, welche von der Beschwerdeführerin bestritten wurden. Als Gründe für die Beschwerde führte sie eine inkorrekte deutsche Übersetzung des Istanbul Übereinkommens an sowie die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 21.06.2019

Einfuhr eines im Ausland immatrikulierten Autos

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-3322/2018

Der in der Schweiz wohnhafte A fuhr in Zürich mit einem auf eine niederländische Gesellschaft immatrikulierten Bentley in eine Polizeikontrolle. Da er an der Grenze keine Bewilligung für einen vorübergehenden eigenen Gebrauch des Autos ersuchte, wurde ihm die Einfuhrabgabenbefreiung gestützt auf Art. 35 Abs. 2 Bst. b ZV verwehrt und er musste die Einfuhrabgabe (Zollabgabe, Prüfungsbericht, Automobilsteuer und Mehrwertsteuer) zuzüglich Verzugszinsen entrichten.
iusNet StR 25.02.2019