Das "Client Profile" ist als Bestandteil der Bankkontoeröffnungsunterlagen dem ersuchenden Staat zu übermitteln, wenn es von Bedeutung ist. Für diese Beurteilung massgebend ist insbesondere der Umstand, dass das "Client Profile" Rückschlüsse zu den Verhältnissen und Beziehungen zwischen den wirtschaftlich berechtigten Personen zulässt.