Amtshilfe an Indien betreffend Kontoeröffnungsunterlagen
Amtshilfe an Indien betreffend Kontoeröffnungsunterlagen
Amtshilfe an Indien betreffend Kontoeröffnungsunterlagen
Am 21. Februar 2012 richtete das indische Ministry of Finance (nachfolgend: MoF) ein Amtshilfeersuchen betreffend A an die ESTV, das die Körperschafts- und Einkommenssteuern von A sowie ein Bankkonto bei der Bank E (Informationsinhaberin) betraf. Da sich dieses Amtshilfeersuchen auf gestohlene Bankdaten abstützte, trat die ESTV auf das Ersuchen vorerst nicht ein. Im Nachgang des Uurteils 2C_648/2017 vom 17. Juli 2018 erneuerte das MoF das Ersuchen. Nachdem das BVGr die von den betroffenen Personen erhobene Beschwerde gegen die Schlussverfügung der ESTV teilweise gutgeheissen hatte, gelangte die ESTV mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ans BGr. Dieses heisst die Beschwerde teilweise gut.
Das BGr tritt auf die Beschwerde ein, weil die Frage, ob das «Client Profile», das im Rahmen der Kontoeröffnung erstellt wird, als voraussichtlich erhebliches Dokument von der Amtshilfe erfasst ist, eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist (E. 1.2.4).
Nachdem das BGr das Urteil des BVGr insofern aufgehoben hatte, als es die Übermittlung der Passkopien und Angaben zu der auf dem Konto zeichnungsberechtigten Person (E. 5) bzw. zu den auf dem...
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