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Amtshilfeersuchen

Steueramtshilfe betreffend «Introducer» rechtens?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Art. 4 Abs. 3 StAhiG soll Personen schützen, welche nichts mit dem im Amtshilfeersuchen geschilderten Sachverhalt zu tun haben und lediglich zufällig in den herauszugebenden Unterlagen auftauchen. Dies ist bei einem «Introducer», der die von der Amtshilfe betroffenen Personen an die Bank vermittelt hat und zudem mit dieser berufliche Beziehungen unterhält, nicht der Fall.
iusNet StR 28.11.2023

Eintritt der Verjährung im ausländischen Besteuerungsverfahren ist kein Hindernis für die Steueramtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Ob eine über das Amtshilfeverfahren erlangte Information im ausländischen Steuerverfahren tatsächlich von Bedeutung ist, hängt im Wesentlichen vom Steuer- und Verfahrensrecht des ersuchenden Staats ab. Der ersuchte Staat hat sich im Rahmen des Amtshilfeverfahrens zum innerstaatlichen Steuer- und Verfahrensrecht allerdings nicht zu äussern. Soweit das nationale Verfahrensrecht einer Verwertung der im Amtshilfeverfahren ersuchten Informationen entgegensteht, hat die betroffene Person dies vor den Behörden des ersuchenden Staats geltend zu machen.
iusNet StR 27.05.2022

Amtshilfe an Indien betreffend Kontoeröffnungsunterlagen

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Da es sich bei einer Kundenbeziehung zwischen einer Bank und ihren Kunden um ein auf Dauer ausgerichtetes Vertragsverhältnis handelt, beschränkt sich die Amtshilfeverpflichtung nicht auf erst nach Inkrafttreten der Amtshilfeverpflichtung – im Falle von Indien dem 1. April 2011 – eigetretene Tatsachen. Allerdings sind diejenigen Stellen zu schwärzen, deren Erheblichkeit für die Steuerjahre ab 1. April 2011 unwahrscheinlich ist.
iusNet StR 28.06.2021

Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips durch die Niederlande

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Subsidiaritätsprinzip soll vermeiden, dass der ersuchende Staat auf dem Amtshilfeweg Auskünfte verlangt, die ihm nach seinem innerstaatlichen Recht zugänglich sind. Es ist nicht verletzt, wenn die Niederlande ein Amtshilfeersuchen stellen, nachdem sie "alle üblichen", nicht aber "alle verfügbaren" Mittel des innerstaatlichen Rechts ausgeschöpft haben.
iusNet StR 22.10.2020

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Federal Tax Service von Russland richtete ein Amtshilfegesuch an die ESTV betreffend eine russische Gesellschaft und verlangte die Übermittlung von Dokumenten, welche die Steuerperiode 2013 betrafen. Später stellte er das Verfahren für die Steuerperiode 2013 ein und brachte die Quellensteuer der Steuerperioden 2014 und 2015 ins Spiel. Das BVGr sieht es als erstellt, dass sich der Federal Tax Service nicht eindeutig bzw. nachvollziehbar betreffend die von ihm verlangten Informationen geäussert hat und damit die voraussichtliche Erheblichkeit im Ersuchen nicht dargetan ist.
iusNet StR 02.07.2019

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

A-5046/2018

Nach einschlägiger Rechtsprechung des BVGr sind unter Umständen auch Personen, deren Steuerpflicht im ersuchenden Staat nicht geltend gemacht wird, als (materiell) betroffene Personen zu qualifizieren, nämlich dann, wenn die Informationen über diese Personen für den ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die and en IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019