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Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Der US-amerikanische IRS stellte ein Amtshilfeersuchen bei der ESTV. Das Ersuchen betrifft eine in den USA steuerpflichtige Person, welche eine Zeichnungs- oder ähnliche Berechtigung oder wirtschaftliche Berechtigung an einem Konto bei der D Bank hatte. 

Auf Anfrage der ESTV erklärte sich der IRS mit einer Schwärzung der Namen von zwei Direktoren der vom Amtshilfeersuchen betroffenen Domizilgesellschaft einverstanden. 

Die ESTV erklärte mit Schlussverfügung, Amtshilfe betreffend den US-amerikanischen Staatsangehörigen C zu leisten. Dabei seien diejenigen Informationen, die nicht amtshilfefähig seien und nicht hätten ausgesondert werden können, von der ESTV geschwärzt worden. Überdies seien die Namen von E und F in den zu übermittelnden Bankunterlagen geschwärzt worden.

Die ESTV wies die von der A Treuhand Anstalt und B gestellten Begehren um Schwärzung ihrer Namen und übrigen Identifikationsmerkmale in den zu übermittelnden Unterlagen ab.

Die A Treuhand Anstalt und B beantragen beim BVGr, es sei anzuordnen, dass „auch die Namen und übrigen Identifikationsmerkmale (wie Unterschrift, Firma, Adresse, Telefon- und Faxnummern, Homepage, E-Mail,...

iusNet StR 21.06.2019

 

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