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Spezialitätsprinzip

Information der beschwerdeberechtigten Bankmitarbeiter durch die ESTV

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht
Die Beschwerdegegner erstritten alle ein rechtskräftiges Zivilurteil, wonach es bestimmten Banken unter Androhung der in Art. 292 StGB vorgesehenen Strafen untersagt ist, den amerikanischen Behörden ausserhalb eines internationalen Amtshilfeverfahrens Dokumente mit diese Personen identifizierenden oder identifizierbaren Informationen offen zu legen. Die Beschwerdegegner haben ein klares und schützenswertes Interesse, in das Amtshilfeverfahren einzugreifen, falls die ESTV beschliessen sollte, identifizierende Daten nicht automatisch aus den an die USA zu übermittelnden Unterlagen zu entfernen.
iusNet StR 03.03.2021

Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

A-1488/2018 und 2C_653/2018

Das BGr heisst die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des BVGr, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS Kunden ungenügend ist, in seiner öffentlichen Beratung vom 26. Juli 2019 gut. Nach Auffassung von 3 Bundesrichtern stellt das französische Ersuchen keine unzulässige "fishing expedition" dar. Die von Frankreich gemachten Angaben würden es erlauben, auf einen Verdacht illegalen Verhaltens zu schliessen, nämlich dass die Betroffenen zum Teil in Frankreich steuerpflichtige Personen seien, die ihre fiskalischen Verpflichtungen nicht erfüllt hätten
iusNet StR 29.07.2019

Namen von Drittpersonen in der Amtshilfe

Éclairages
Direkte Steuern
Seit Mitte 2017 verfolgt die ESTV die Praxis, wonach gestützt auf Art. 26 Ziff. 1 DBA USA ins Ausland übermittelte Informationen auch gegen Personen verwendet werden dürfen, welche nicht formell vom Ersuchen betroffen seien. Das BVGr widerspricht dieser Auffassung und präzisiert, dass die einschlägige abkommensrechtliche Regelung (Art. 26 Ziff. 1 Sätze 3 und 4 DBA USA) so zu verstehen sei, dass die zu übermittelnden Informationen vom IRS nur in Verfahren gegen den in den USA steuerpflichtigen wirtschaftlich Berechtigten für den im Ersuchen erwähnten Tatbestand verwendet werden dürfen und sie geheim zu halten sind.
Natalie Peter
iusNet StR 02.07.2019

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

A-5046/2018

Nach einschlägiger Rechtsprechung des BVGr sind unter Umständen auch Personen, deren Steuerpflicht im ersuchenden Staat nicht geltend gemacht wird, als (materiell) betroffene Personen zu qualifizieren, nämlich dann, wenn die Informationen über diese Personen für den ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die and en IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019