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Verhältnissmässigkeitsprinzip

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Jurisprudence
Internationales Steuerrecht

A-5046/2018

Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019