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Barauszahlung

Sonderveranlagung oder ordentliche Besteuerung von Kapitalauszahlungen ohne Barauszahlungsgrund

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob bei einer Auszahlung von Vorsorgekapital ohne Barauszahlungsgrund eine Sonderveranlagung oder eine ordentliche Besteuerung als übriges steuerbares Einkommen zu erfolgen hat. Ferner ist strittig, welcher Kanton bei unterjährigem Wohnsitzwechsel für die Veranlagung zuständig ist.
iusNet StR 26.02.2024