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beschränkte Steuerpflicht

Beschränkte Steuerpflicht aufgrund einfacher Gesellschaft

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Mitgliedschaft in einer einfachen Gesellschaft kann dem Eigentum an einer Immobilie wirtschaftlich gleichgestellt sein und eine beschränkte Steuerpflicht im Liegenschaftskanton auch dann begründen, wenn die steuerpflichtige Person am Grundstück nicht unmittelbar berechtigt ist. Ist die steuerpflichtige Person im Sitzkanton bereits rechtskräftig veranlagt und entsteht durch die Veranlagung im Liegenschaftskanton eine Doppelbesteuerung, ist diese durch Aufhebung der Veranlagung des Sitzkantons durch das Bundesgericht zu beseitigen.
iusNet StR 30.01.2024

Voraussetzungen für das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Pflichtige hat seine beschränkte Steuerpflicht im Kanton Wallis aufgrund von Liegenschaftenbesitz angefochten, indem er behauptet, er habe diese treuhänderisch erworben. Das Bundesgericht bestätigt allerdings seine beschränkte Steuerpflicht, da er keinen zweifelsfreien Nachweis für das Bestehen eines Treuhandvertrags erbracht hat und dass dieser, sofern er tatsächlich besteht, die Bedingungen des ESTV-Merkblatts vom Oktober 1967 über Treuhandverhältnisse nicht erfüllt. Insbesondere liegen keine ernsthaften wirtschaftlichen Gründe vor, die das Treuhandverhältnis rechtfertigen.
iusNet StR 25.07.2022

Keine Anwendung der Charge Maximale auf Schweizer mit Wohnsitz im Ausland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht analysiert die Anwendung der in Art. 60 StG GE vorgesehenen Charge Maximale auf einen im Ausland wohnhaften Schweizer Steuerpflichtigen, der im Kt GE aufgrund von Immobilienbesitz beschränkt steuerpflichtig ist. Die Charge Maximale ist nur in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen vorbehalten. Das BGr kommt zum Schluss, dass diese Ungleichbehandlung kein internationale Recht verletzt und damit der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt ist.
iusNet StR 31.01.2022

Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die das Führen einer Zahnarztpraxis oder den Betrieb einer zahnärztlichen Praxis bezweckt, ist eine verbreitete Organisationsform. Inwiefern die kantonale Regulierung im Rahmen des Gesundheitsgesetzes und der Verordnung über die universitären Medizinalberufe des Kt ZH dieser Organisationsform entgegensteht, kann nach Auffassung des BGr dahin gestellt bleiben. Das Fehlen einer polizeirechtlichen Betriebsbewilligung führt im Grundsatz nicht dazu, dass eine Tätigkeit einer angestellten Person aus steuerrechtlicher Sicht als selbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten ist.
iusNet StR 13.12.2019