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Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Jurisprudence
Direkte Steuern

Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Die Ehegatten A hatten in den Steuerperioden 2012 und 2013 Wohnsitz im Kt SH. Während die Ehefrau im Kt ZH selbständig erwerbstätig war, hatte der Ehemann ebenfalls jahrelang eine selbständige Erwerbstätigkeit als Zahnarzt im Kt ZH ausgeübt. Im Jahr 2010 gründete er die C AG deren Sitz im Jahr 2011 in den Kt ZH verlegt worden ist. Das bis anhin aus selbständiger Zahnarzttätigkeit erzielte und im Kt ZH versteuerte Einkommen deklarierte das Ehepaar A in den Steuerperioden 2012 und 2013 im Kt SH als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Die Ehegatten wurden für die Steuerperioden 2012 und 2013 im Kt SH rechtskräftig veranlagt. 

Das KStA ZH anerkannte im Nachgang an eine Buchprüfung die Gesellschaft mangels kantonaler, gesundheitsrechtlicher Institutsbewilligung steuerrechtlich nicht. Das Steueramt forderte das Ehepaar A auf, eine ordnungsgemässe Buchhaltung für die Einzelfirma AA sowie weitere konkret bezeichnete Unterlagen einzureichen. Nachdem das Ehepaar die verlangten Unterlagen weder auf diese Auflage hin noch nach Ablauf der Mahnfrist eingereicht hatte, nahm das Steueramt eine Ermessenseinschätzung vor. Die dagegen erhobene Einsprache wurde abgewiesen....

iusNet StR 13.12.2019

 

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