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offensichtlich unrichtig

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

Éclairages
Direkte Steuern
Werden unversteuerte Vermögenswerte im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahrens besteuert, so wird vermutet, dass es sich auch um nicht deklariertes steuerbares Einkommen handelt. Dies insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige über die Jahre zu wenig Einkommen generiert hat, um zu beweisen, dass die Vermögenswerte aus versteuertem Einkommen angespart wurden. Die Vermögenswerte können vollständig im Rahmen einer Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen als Einkommen «geschätzt» werden.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 30.11.2021

Beweislast wie unversteuertes Vermögen geäufnet wurde, trägt der Pflichtige

Jurisprudence
Direkte Steuern
Gemäss BGr ist der Umstand, dass Bargeld in einem Bankschliessfach jahrelang nicht als Vermögen deklariert wurde grundsätzlich eine geeignete Basis für die von den Steuerbehörden angestellte Vermutung, dass diese Vermögenswerte vollständig aus unversteuertem Einkommen stammten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Mittel im Bankschliessfach zum Teil auch aus Lohnzahlungen stammen. Dies konnte der Steuerpflichtige aber nicht genügend aufzeigen. Die Würdigung der Vorinstanz ist somit nicht offensichtlich unrichtig gewesen.
iusNet StR 29.11.2021

Steuernachfolge bei Übernahme eines Unternehmens

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Übernehmerin hat mit der Übertragerin einen Kaufvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Taxibetrieb überführt wurde. Bei der Übertragung des Taxibetriebs hat es sich offenkundig um ein Rechtsgeschäft zwischen zwei Gesellschaften gehandelt, die ihrerseits von nahestehenden Personen (Vater und Tochter) gehalten werden. Die Übernehmerin hat mit der Übertragerin einen Kaufvertrag geschlossen, in dessen Rahmen der Taxibetrieb überführt wurde. Das BGer bestätigte die Auffassung der ESTV, dass die Übernehmerin als Steuernachfolgerin in die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen eingetreten sei. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.02.2021

Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die das Führen einer Zahnarztpraxis oder den Betrieb einer zahnärztlichen Praxis bezweckt, ist eine verbreitete Organisationsform. Inwiefern die kantonale Regulierung im Rahmen des Gesundheitsgesetzes und der Verordnung über die universitären Medizinalberufe des Kt ZH dieser Organisationsform entgegensteht, kann nach Auffassung des BGr dahin gestellt bleiben. Das Fehlen einer polizeirechtlichen Betriebsbewilligung führt im Grundsatz nicht dazu, dass eine Tätigkeit einer angestellten Person aus steuerrechtlicher Sicht als selbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten ist.
iusNet StR 13.12.2019

Ermessensweise zum Abzug zugelassene Unterhaltskosten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Kantonale Steueramt des Kantons ZH rechnete in Abzug gebrachte Unterhaltszahlungen nach pflichtgemässem Ermessen teilweise auf, da diese nicht detailliert nachgewiesen worden sind. Das BGr bestätigt in seinem Entscheid, dass primär die familienrechtliche Unterhaltspflicht für die Bestimmung des steuerrechtlichen Abzugs massgebend ist. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind nur sekundär zur Plausibilisierung der Schätzung heranzuziehen. Der Pflichtige hatte es aber unterlassen, den tatsächlichen Bedarf nachzuweisen. Die pflichtgemässe Schätzung erweist sich nicht als offensichtlich unrichtig.
iusNet StR 13.12.2019