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Ermessenseinschätzung

Leistungen an eng verbundene Personen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer

A-3493/2023

Die Familie des ehemaligen Geschäftsführers der Steuerpflichtigen verbrachte jedes Jahr mehrere Wochen Ferien im Chalet; dieses wurde von der steuerpflichtigen Gesellschaft gemietet. Die Steuerpflichtige hat für die Ferienaufenthalte weder Rechnung gestellt, noch die entsprechende Mehrwertsteuer mit der ESTV abgerechnet. Da es sich vorliegend um eng verbundene Personen handelt, ist der Drittpreis massgebend. Streitig und zu prüfen ist in der vorliegenden Sache, ob die annäherungsweise Ermittlung der Drittpreise durch die ESTV rechtmässig vorgenommen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass die Ermessenseinschätzung der ESTV nicht pflichtgemäss erfolgt ist.
iusNet StR 27.03.2024

Bestimmung des Marktwerts

Jurisprudence
Direkte Steuern

A-482/2022

Das Bundesverwaltungsgericht muss in diesem Fall zunächst entscheiden, ob die Voraussetzungen einer ermessensweisen Ermittlung des Marktwerts erfüllt sind. Ausserdem beurteilen die Richter, ob die Vorinstanz nicht erkennbar gegen Bundesrecht verstösst und die Berechnung demnach nicht offensichtlich pflichtwidrig erfolgt.
iusNet StR 19.12.2023

Leistungen an eng verbundene Personen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Direkte Steuern

A-5317/2020

Das BVGr bestätigt den Entscheid der ESTV, wonach die Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses steuerpflichtige Leistungen an die Anteilseigner nicht zum Drittpreis fakturierte. Das BVGr stellt fest, dass (i) die Voraussetzungen für eine Schätzung des Werts mangels Drittpreiskonformität der Leistungen erfüllt sind, (ii) die Schätzung der ESTV nicht als pflichtwidrig einzustufen ist und (iii) der Nachweis für die Unrichtigkeit der Schätzung den Steuerpflichtigen schliesslich misslingt.
iusNet StR 22.07.2022

Leistungsverhältnisse zwischen eng verbundenen Personen

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Das Entgelt zwischen eng verbundenen Personen muss dem Drittpreis entsprechen. Vorliegend wurde das Hotel von der Steuerpflichtigen und ihrer Schwestergesellschaft an eine nahestehende Person verpachtet. Für die Ermittlung des Pachtzinses kommen die Grundsätze der Ermessenseinschätzung grundsätzlich analog zur Anwendung. Das BGr prüft diese Schätzung aufgrund der gewählten Bewertungsmethodik lediglich auf Willkür. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 29.11.2021

Transparenz einer Gesellschaft infolge fehlender Betriebsbewilligung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft, die das Führen einer Zahnarztpraxis oder den Betrieb einer zahnärztlichen Praxis bezweckt, ist eine verbreitete Organisationsform. Inwiefern die kantonale Regulierung im Rahmen des Gesundheitsgesetzes und der Verordnung über die universitären Medizinalberufe des Kt ZH dieser Organisationsform entgegensteht, kann nach Auffassung des BGr dahin gestellt bleiben. Das Fehlen einer polizeirechtlichen Betriebsbewilligung führt im Grundsatz nicht dazu, dass eine Tätigkeit einer angestellten Person aus steuerrechtlicher Sicht als selbständige Erwerbstätigkeit zu betrachten ist.
iusNet StR 13.12.2019