iusNet

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Selbständige Erwerbstätigkeit

selbständige Erwerbstätigkeit

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Éclairages
Direkte Steuern
Bei steuerpflichtigen Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, wird gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nebenberuflicher Wertschriften- und Beteiligungshandel nur vereinzelt, bei besonders gelagerten Sachverhalten, angenommen. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
Julian Kläser
iusNet StR 28.09.2022

Selbständige Erwerbstätigkeit versus private Vermögensverwaltung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Steuerpflichtige Personen, die im Hauptberuf unselbständig erwerbstätig sind, werden gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nur bei besonders gelagerten Sachverhalten zu nebenberuflichen Wertschriften- und Beteiligungshändlern. Im vorliegend strittigen Fall ging es nur um ein einziges Veräusserungsgeschäft, welches allerdings durch ein ausserordentlich hohes Transaktionsvolumen und eine vollständige Fremdfinanzierung gekennzeichnet war. Das BGr kommt nach Gesamtwürdigung der verschiedenen Einzelumstände zum Schluss, dass die Voraussetzungen der selbständigen Erwerbstätigkeit in casu erfüllt sind und weist die Beschwerde des Steuerpflichtigen ab.
iusNet StR 28.09.2022

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel und das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Steuerbarer gewerbsmässiger Liegenschaftshandel liegt gemäss bundesgerichtlicher Praxis in der Regel dann vor, wenn eine steuerpflichtige Person An- und Verkäufe von Liegenschaften systematisch und mit der Absicht der Gewinnerzielung vornimmt. Keine selbständige Erwerbstätigkeit im Bereich des Immobilienhandels liegt indessen vor, wenn lediglich das eigene Vermögen verwaltet wird, auch wenn das Immobilienvermögen umfangreich ist.
iusNet StR 26.04.2022

Liegt beim Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit vor?

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Handel mit Devisen und Derivaten kann eine selbständige Erwerbstätigkeit darstellen. Hierfür müssen die bekannten Kriterien in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sein. Ausserdem gewichtete das BGr in der Beurteilung insbesondere die eingegangenen Risiken durch den Einsatz von Fremdkapital sowie von Derivaten für Spekulationszwecke. Die Deklaration der selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Beschwerdeführer wurde für die Qualifikation als nicht massgebend erachtet.
iusNet StR 23.09.2021

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die beiden Steuerpflichtigen gründeten zusammen mit ihrer zu 100% gehaltenen AG eine als einfache Gesellschaft ausgestaltete Baugesellschaft, in welche ein Grundstück eingebracht wurde. Den Pflichtigen wurden fünf Stockwerkeinheiten zu je hälftigem Miteigentum zugewiesen. Aufgrund des planmässigen Vorgehens und der eingebrachten Fachkenntnisse qualifizieren die Pflichtigen als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler. Die Anwendung der separaten Liquidationsbesteuerung wurde verneint.
iusNet StR 15.02.2021

Gewillkürtes Privat- oder Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Überführung einer Liegenschaft ins Privatvermögen setzt eine dauerhafte Zweckänderung sowie eine eindeutige Willensäusserung des Steuerpflichtigen voraus. Keine Privatentnahme ist namentlich gegeben, wenn eine steuerpflichtige Person ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufgibt und dies der Veranlagungsbehörde mitteilt, gleichzeitig aber erklärt, weitere Aktiven im Rahmen der Liquidation verkaufen zu wollen (sog. verzögerte Liquidation).
iusNet StR 30.11.2020

Abgrenzung selbständige Erwerbstätigkeit vs. Liebhaberei bei einem Hotel- und Gastrobetrieb im gehobenen Segment

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr hatte zu prüfen, ob der Steuerpflichtige einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Er investierte erhebliche eigene Mittel in den Aufbau und den Betrieb eines Hotel- und Gastrobetriebs im gehobenen Segment. Trotz Dauerverlust bejahte das BGr sowohl die Gewinngeeignetheit als auch die Gewinnerzielungsabsicht. Ausschlaggebend war der Umsatz, welcher auf eine ernsthafte betriebliche Betätigung hinwies.
iusNet StR 25.08.2020

Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens

Jurisprudence
Direkte Steuern
Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften sind grundsätzlich zulässig, sofern es sich um Geschäftsvermögen handelt. Ausgeschlossen sind Abschreibungen auf Privatvermögen sowie ordentliche Abschreibungen auf Liegenschaften im Umlaufvermögen (eines Liegenschaftenhändlers). Die Steuerbehörden haben bei Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften zu prüfen, ob es sich um Privat- oder Geschäftsvermögen resp. Umlauf- oder Anlagevermögen handelt.
iusNet StR 29.06.2020

Selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein Managing Partner und einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat einer Gesellschaft wird als unselbständig erwerbstätig qualifiziert und seine Einkünfte werden als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Dies obwohl das zivilrechtliche Vertragsverhältnis als Auftrag ausgestaltet war. Das BGr stellte in erster Linie darauf ab, dass kein unternehmerisches Risiko vorlag, da die einzige Auftraggeberin der Gesellschaft die Einzelfirma des Managing Partners war.
iusNet StR 18.05.2020

Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das BGr beurteilt, ob Stammanteile einer GmbH als Geschäfts- oder Privatvermögen qualifizieren. Das entscheidende Kriterium ist der Wille des Betroffenen, seine Beteiligungsrechte dafür zu nutzen, das Geschäftsergebnis seines eigenen Unternehmens zu verbessern. Es kommt zum Schluss, dass bei der Errichtung der GmbH ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Beteiligungen an dieser Gesellschaft und den anderen vom Beschwerdeführer betriebenen Geschäften existierte, weshalb die Stammanteilen der GmbH als Geschäftsvermögen qualifizieren.
iusNet StR 28.01.2020

Pages