Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens
Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens
Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens
Der Steuerpflichtige deklarierte – gestützt auf die Erfolgsrechnung seines Einzelunternehmens – in der Steuererklärung ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 576'476. Die Erfolgsrechnung wies Abschreibungen auf drei Liegenschaften von insgesamt CHF 137'803 aus, welche von der StV BS nicht akzeptiert wurden. Während die Einsprache abgewiesen wurde, hiess die StRK BS den Rekurs gut. Die StV BS zog den Entscheid weiter, worauf das AGr die Zulässigkeit der Abschreibung verneinte.
Die Vorinstanz ist davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige in der betreffenden Steuerperiode als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat. Entsprechend wurden die betroffenen Immobilien als Vermögen der Einzelfirma verbucht.
Das BGr führt aus, dass buchmässig ausgewiesene Abschreibungen auf dem Geschäftsvermögen grundsätzlich zulässig sind. Dies gilt auch für zum Geschäftsvermögen gehörende Kapitalanlageliegenschaften. Gleichzeitig bestätigt das BGr, dass Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften die zum Privatvermögen gehören, unzulässig sind. Zudem sind ordentliche Abschreibungen auf Immobilien des Umlaufvermögens...
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