iusNet

Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Kapitalanlageliegenschaften

Kapitalanlageliegenschaften

Beurteilung des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels unter Beizug der Umstände beim Verkauf

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beurteilt, ob ein Verkauf einer Liegenschaft mit einer Haltedauer von 5.5 Jahren sowie einer Fremdfinanzierungsquote von 75% als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel zu qualifizieren ist. Dabei werden auch die Umstände des Verkaufes, namentlich der Marktauftritt sowie die Absicht der Gewinnerzielung in Erwägung gezogen. In Bezug auf den Marktauftritt werden insbesondere die Tätigkeiten und der Zeitaufwand der Beschwerdeführer berücksichtigt.
iusNet StR 30.05.2023

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

Éclairages
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin, eine Immobiliengesellschaft mit Kapitalanlageliegenschaften in verschiedenen Kantonen, erzielte in einem reinen Liegenschaftskanton einen Verlust. Dabei hatte sich das Bundesgericht damit zu befassen, in welchem Kanton dieser Verlust zuerst mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen ist.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 22.12.2021

Verlustverrechnung bei Immobiliengesellschaften

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei Immobiliengesellschaften sind Verluste zuerst in dem Kanton mit steuerbaren Gewinnen zu verrechnen, in dem sie entstanden sind. In zweiter Linie hat die Verlustverrechnung am Hauptsteuerdomizil zu erfolgen. Erst wenn auch am Hauptsteuerdomizil die Verluste nicht vollständig mit steuerbaren Gewinnen verrechnet werden können, müssen die Liegenschaftskantone diese Verluste übernehmen.
iusNet StR 22.12.2021

Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens

Jurisprudence
Direkte Steuern
Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften sind grundsätzlich zulässig, sofern es sich um Geschäftsvermögen handelt. Ausgeschlossen sind Abschreibungen auf Privatvermögen sowie ordentliche Abschreibungen auf Liegenschaften im Umlaufvermögen (eines Liegenschaftenhändlers). Die Steuerbehörden haben bei Abschreibungen auf Kapitalanlageliegenschaften zu prüfen, ob es sich um Privat- oder Geschäftsvermögen resp. Umlauf- oder Anlagevermögen handelt.
iusNet StR 29.06.2020

Ordentliche Abschreibung von Kapitalanlageliegenschaften einer Einzelunternehmung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Ein selbständiger Maler erwarb mehrere Mehrfamilienhäuser, welche in seiner Einzelfirma aktiviert sind. Im Steuerjahr 2005 nahm er eine ordentliche Abschreibung von 2% des Buchwertes vor. Die Abschreibung auf Betriebsliegenschaften kann auch direktsteuerlich entweder effektiv (nach dem "tatsächlichen Wert") oder pauschal (nach der "voraussichtlichen Gebrauchsdauer") vorgenommen werden, wobei die pauschale Abschreibung entweder linear oder degressiv zu ermitteln ist.
iusNet StR 17.04.2020

Gemischter Betrieb Liegenschaftenhandel und Immobilienverwaltung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Beim (interkantonalen) Liegenschaftenhändler werden drei Arten von Immobilien unterschieden: Solche, die für den Verkauf bestimmt sind und damit Handelsware (Umlaufvermögen) bilden, Betriebsliegenschaften, d.h. unmittelbar dem Handelsbetrieb dienende Liegenschaften (Anlagevermögen), sowie Kapitalanlageliegenschaften, die nur mittelbar durch ihren Ertrag als Kapitalanlage einem Unternehmen bzw. einem Privaten dienen. Normalerweise stellen Immobilien bei Liegenschaftenhändlern Umlaufvermögen dar, d.h. sie sind weder Betriebs- noch Kapitalanlageliegenschaften.
iusNet StR 24.09.2019

Verlustverrechnung bei der Grundstückgewinnsteuer bei interkantonalen Unternehmen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nach Auffassung des BGr fällt es ausser Betracht, bei einem interkantonalen Unternehmen den aufgrund des Abstellens auf den Ersatzwert faktisch bei der Grundstückgewinnsteuer unberücksichtigten Teil eines Grundstückgewinns vom Gesamtgewinn, der für die Steuerausscheidung ermittelt wurde, zum Abzug zu bringen. Die Gewinnsteuerausscheidung hat Vorrang, sodass beim Auseinanderfallen des handelsrechtlichen Gewinns aus einer Grundstücksveräusserung und des aufgrund eines Ersatzwerts ermittelten Grundstückgewinns ein interkantonales Unternehmen allenfalls mehr Steuern zu entrichten hat als ein rein innerkantonales Unternehmen.
iusNet StR 02.07.2019