Ordentliche Abschreibung von Kapitalanlageliegenschaften einer Einzelunternehmung
Ordentliche Abschreibung von Kapitalanlageliegenschaften einer Einzelunternehmung
Ordentliche Abschreibung von Kapitalanlageliegenschaften einer Einzelunternehmung
Die Eheleute A haben Wohnsitz in C/AG. Der Ehemann ist dipl. Malermeister und führte selbständig erwerbend eine Malerei in der Rechtsform der Einzelunternehmung. Er ist namentlich Eigentümer des selbstbewohnten Wohnhauses und von sechs weiteren Mehrfamilienhäusern, die er in den Jahren 1999, 2003, 2004 und 2005 erworben hatte. Die sechs vermieteten Objekte sind seither in der Bilanz der Einzelunternehmung aktiviert. Sie gehören unstreitig dem Geschäftsvermögen an und sind Kapitalanlageliegenschaften.
In der Steuerperiode 2015 verbuchte der Steuerpflichtige auf den sechs Objekten ordentliche Abschreibungen von und 2 Prozent des Buchwertes, wobei Gebäude und Land zusammen aktiviert waren. Die StK AG rechnete die Abschreibungen für die Staats- und Gemeindesteuern AG auf und bestätigte diese im Einspracheverfahren mit der Begründung, Kapitalanlageliegenschaften seien keinerlei Abschreibungen zugänglich. Das Spezial VGr AG liess auf Rekurs hin die Abschreibungen im Umfang von rund CHF 85'000.- zu, reduzierte die Höhe der Abschreibung aber auf 1.5% des Buchwertes. Dagegen gelangte das KStA AG an das VGr AG, welches erwog, dass zum...
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