Beurteilung des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels unter Beizug der Umstände beim Verkauf
Beurteilung des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels unter Beizug der Umstände beim Verkauf
Beurteilung des gewerbsmässigen Liegenschaftenhandels unter Beizug der Umstände beim Verkauf
Die Beschwerdeführer halten zwei Liegenschaften für Wohnzwecke sowie sechs Liegenschaften für Kapitalanlagezwecke. Eine dieser Kapitalanlageliegenschaften lag im Kanton SO, die sie im Februar 2012 für CHF 3.54 Mio. erworben und im September 2017 für CHF 4.30 Mio. wieder verkauft hatten. Die Fremdfinanzierungsquote dieser Liegenschaft belief sich auf 75%.
Das KStA ZH qualifizierte die Beschwerdeführer in Bezug auf den Verkauf dieser Liegenschaft in der Steuerperiode 2017 als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler, wodurch der Kapitalgewinn als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit besteuert wurde. Das StRG ZH liess wertvermehrende Aufwendungen zum Abzug zu sowie reduzierte eine AHV-Rückstellung, bestätigte aber im Grundsatz die Veranlagung der Veranlagungsbehörde. Das VwGr ZH lehnte die Beschwerde der Steuerpflichtigen ab (vgl. A – C).
Gemäss dem BGr ist die Steuerfreiheit privater Kapitalgewinne eine systemwidrige Ausnahme, insbesondere im Lichte der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach Art. 127 Abs. 2 BV bzw. die darauf basierte Reinvermögenstheorie. Daher ist eine solche Ausnahme restriktiv zu handhaben (vgl. E. 2.1).
Gemäss...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.