Das Bundesgericht beurteilt, ob ein Verkauf einer Liegenschaft mit einer Haltedauer von 5.5 Jahren sowie einer Fremdfinanzierungsquote von 75% als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel zu qualifizieren ist. Dabei werden auch die Umstände des Verkaufes, namentlich der Marktauftritt sowie die Absicht der Gewinnerzielung in Erwägung gezogen. In Bezug auf den Marktauftritt werden insbesondere die Tätigkeiten und der Zeitaufwand der Beschwerdeführer berücksichtigt.