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pflichtgemässes Ermessen

Rechtmässigkeit von Ermessenseinschätzungen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Mehrwertsteuer

A-2315/2021

Das Bundesverwaltungsgericht prüft in seinem Urteil, ob die ESTV die entsprechenden Steuerforderungen nach pflichtgemässem Ermessen zu Recht so ermittelt hat. Hierbei ist unbestritten, dass die Beschwerdeführerin in den massgeblichen Jahren subjektiv mehrwertsteuerpflichtig war und in dieser Zeit der Mehrwertsteuer unterliegende Umsätze erzielt hat.
iusNet StR 27.06.2023

Keine Nichtigkeit oder Revision bei vorenthaltenen Handakten

Jurisprudence
Direkte Steuern
Dem Steuerpflichtigen ist es nicht gelungen, die rechtliche Erheblichkeit der ihm ursprünglich vorenthaltenen Dokumente ("ca. 50 cm hoher Aktenstoss" usw.) nachzuweisen. Die nicht vollumfänglich gewährte Einsicht in Handakten stellt weder einen Nichtigkeits- noch Revisionsgrund dar.
iusNet StR 27.01.2022

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

Éclairages
Direkte Steuern
Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahrens wurde das hinterzogene Vermögen auch als Einkommen aufgerechnet. Das BGr schützt diese Veranlagung, da dem Pflichtigen der Gegenbeweis, dass es sich bei den Vermögenswerten nicht um steuerbare Einkünfte gehandelt habe, nicht gelungen sei.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 30.11.2021

Beweislast wie unversteuertes Vermögen geäufnet wurde, trägt der Pflichtige

Jurisprudence
Direkte Steuern
Die Beweislastregel, wonach die Steuerbehörden die Beweislast für steuerbegründende Tatsachen tragen, findet keine Anwendungen, wenn sich die Beweisnot nicht auf die Frage, ob sich überhaupt ein steuerbarer Tatbestand verwirklicht hat, sondern lediglich auf den Umfang der Steuerfaktoren bezieht. In diesem Fall kann die Behörde die betroffenen Steuerfaktoren nach pflichtgemässem Ermessen schätzen.
iusNet StR 29.11.2021

Versuchte Steuerhinterziehung einer juristischen Person

Jurisprudence
Direkte Steuern
Nicht jede von der Steuerverwaltung vorgenommene Aufrechnung führt zu einer Busse wegen versuchter Steuerhinterziehung. Dazu muss insbesondere auch der subjektive Tatbestand der versuchten Steuerhinterziehung erfüllt sein und es dürfen keine Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe vorliegen
iusNet StR 16.03.2021

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Jurisprudence
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer
Die Einreichung einer bloss gesamthaften Grundstückgewinnsteuererklärung für mehrere im Rahmen desselben Bauprojekts umgebaute und durch denselben Bauherrn verkaufte Stockwerkeigentumseinheiten ist unzureichend und berechtigt das Steueramt zur Vornahme einer Ermessensveranlagung.
iusNet StR 26.10.2020

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