Abzugsfähigkeit von Unterhaltbeiträgen
Abzugsfähigkeit von Unterhaltbeiträgen
Abzugsfähigkeit von Unterhaltbeiträgen
A war in der Steuerperiode 2015 gegenüber seiner sechsjährigen Tochter, die unter mütterlicher Obhut in Thailand lebte, unterhaltspflichtig. An die Mutter überwies er in der betreffenden Steuerperiode einen Betrag von insgesamt CHF 48'220.--. Das Ehepaar A brachte in ihrer Steuererklärung 2015 diesen Betrag als Unterhaltsbeitrag "an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten“ in Abzug.
Das KStA ZH rechnete diesen Abzug vollumfänglich auf, da dieser nicht detailliert nachgewiesen worden sei. Nachdem das Ehepaar A Einsprache gegen die Veranlagung erhoben hatte, wurden sie zur Nachreichung weiterer Belege und der Gerichtsurteile aufgefordert, um die Unterhaltspflicht gegenüber der Tochter, den Verwendungszweck der Unterhaltszahlungen sowie deren tatsächliche Verwendung nachzuweisen. Nachdem das Ehepaar A auch nach Ablauf der Mahnfrist der Auflage nicht nachkam, hiess das KStA ZH die Einsprache teilweise gut und legte die Unterhaltszahlungen an die Tochter nach pflichtgemässem Ermessen auf CHF 18'000.-- fest. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel blieben erfolglos.
Die Vorinstanz hatte erwogen, es sei unbestritten, dass der beschwerdeführende Ehemann...
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