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bloss wirtschaftliche Beteiligung

Mehrwertsteuer - Subvention oder Einlage

Jurisprudence
Mehrwertsteuer
Die Kongresshaus-Stiftung Zürich erhielt für die Bereitstellung und den Betrieb des Kongress- und Konzertgebäudes ein unverzinsliches Dotationskapital von der Stadt Zürich. Sie übernahm zudem das Baurecht für das Kongress- und Tonhallgebäude und zahlte jährlich symbolisch CHF 1'000. Die ESTV von Subventionen aus, die eine anteilsmässige Vorsteuerabzugskürzung bewirken, wohingegen die Stiftung eine Einlage geltend macht. Das BGr qualifiziert das Dotationskapital als eine Einlage und heisst die Beschwerde teilweise gut.
iusNet StR 21.12.2020