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bodenrechtlicher Schutz

Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit durch Veräusserung von Grundstücken im Geschäftsvermögen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Parzellierte Grundstücke, welche der Bauzone zuzuordnen sind, geniessen grundsätzlich keinen Schutz des bäuerlichen Bodenrechts (mehr). Der Ertrag aus der Veräusserung von diesen Grundstücken im Geschäftsvermögen unterliegt (im dualistischen System) der Einkommenssteuer. Um ein zweistufiges Abrechnungsverfahren geltend zu machen, muss eine explizite Willensäusserung in Bezug auf eine Privatentnahme vorliegen.
iusNet StR 26.10.2020

Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Liegt "gewöhnliches", also nicht land- oder forstwirtschaftliches Geschäftsvermögen vor, so ist neben den wieder eingebrachten Abschreibungen auch der realisierte Wertzuwachsgewinn mit der Einkommenssteuer zu erfassen.
iusNet StR 24.04.2020