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Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland

Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland

Jurisprudence
Direkte Steuern

Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland

Die Eheleute A.A. und B.A. hatten in der hier interessierenden Steuerperiode 2011 steuerrechtlichen Wohnsitz in U/AG, wo sie einen landwirtschaftlichen Betrieb führten. Im landwirtschaftlichen Geschäftsvermögen des Ehemannes befand sich namentlich die in der Nachbargemeinde V/AG gelegene Stammparzelle im Halt von 74,47 Aren. Von diesem Grundstück war im Jahr 2009 ein Teilstück von 35,38 Aren eingezont worden. Am 16. Juni 2011 erteilte das Departement für Finanzen und Ressourcen des Kt AG die Bewilligung zur Abparzellierung. Aus den vom Ehemann veranlassten Mutationen gingen diverse Grundstücke hervor. Noch im Jahr 2011 veräusserte er drei Grundstücke zum Preis von insgesamt CHF 631'660.-- an unabhängige Dritte. Die zwei weiteren Teilstücke verkaufte er später. Hier massgebend sind folgende Zahlen:

...

Parzelle

Zone

Halt (Aren)

Verkaufspreis (2011)

iusNet StR 24.04.2020

 

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