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eingezonten Baulandparzelle

Gewinn aus der Veräusserung von eingezontem und abparzelliertem Landwirtschaftsland

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der bodenrechtliche Schutz einer eingezonten Baulandparzelle endet mit der Parzellierung. Dadurch wird es zum "gewöhnlichen" Bauland, das steuerlich nicht privilegiert ist.
iusNet StR 24.04.2020