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Bringschuld

Zeitliche Zuordnung von Beiträgen an die 3. Säule a

Jurisprudence
Direkte Steuern
Auch bei einem selbständig Erwerbstätigen sind Beiträge an die 3. Säule a Lebenshaltungskosten, und nicht Geschäftsaufwand. Die vor dem Ende des Kalenderjahres erfolgte Gutschrift auf dem Sammelkonto der Vorsorgeeinrichtung genügt nicht, um die Beitragszahlung dem betreffenden Kalenderjahr zuzuordnen. Massgebend ist der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem individuellen Vorsorgekonto.
iusNet StR 23.01.2023