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Zeitliche Zuordnung von Beiträgen an die 3. Säule a

Zeitliche Zuordnung von Beiträgen an die 3. Säule a

Jurisprudence
Direkte Steuern

Zeitliche Zuordnung von Beiträgen an die 3. Säule a

A.A. belastete seinem Postkonto xxx bei der C. AG am Freitag, 29. Dezember 2017 (Tag der Abbuchung) den Betrag von Fr. 24'632.-- zwecks Leistung eines weiteren Beitrags an die Säule 3a bei der D. AG. Dabei liess sie den geltend gemachten Abzug für Beiträge an die Säule 3a von A.A., sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 als auch die direkte Bundessteuer 2017, lediglich in Höhe von Fr. 9'207.-- anstatt im begehrten Umfang von Fr. 33'839.-- zu.

Systematisch handle es sich bei einem selbständig Erwerbstätigen bei den Beiträgen an die Säule 3a nicht um Aufwendungen, die - im Geschäftsabschluss - als geschäftsmässig begründet vom Einkommen zum Abzug gebracht werden könnten, sondern um private Lebenshaltungskosten. Entsprechend seien vorliegend für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens die Regeln zur periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen im Hinblick auf die Erstellung des Geschäftsabschlusses zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht relevant (E.3.2.1).

Art. 82 Abs. 1 BVG stelle die Vorsorgeformen der Säule 3a denjenigen der zweiten Säule gleich und lasse die Beiträge steuerlich zum Abzug zu, wenn sie "ausschliesslich und unwiderruflich...

iusNet StR 23.01.2023

 

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