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dauerndes Baurecht

Verkauf baurechtsbelastetes Grundstück

Jurisprudence
Direkte Steuern

SB.2018.0055

Beim Verkauf eines baurechtsbelasteten Grundstücks an den Baurechtsnehmer ist dem beurkundeten Kaufpreis der Verkehrswert des unbelasteten Grundstücks gegenüberzustellen. Liegt der beurkundete Kaufpreis mehr als 25% unter der amtlichen Verkehrswertschätzung des unbelasteten Grundstücks, ist auf den Schätzpreis abzustellen, sofern zwischen Verkäufer und Käufer eine enge Beziehung besteht.
iusNet StR 29.04.2019