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DCF-Unternehmensbewertung

Ein Non-Valeur: eine zu hoch bewertete Sachübernahme unter nahestehenden Personen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Qualifikation eines Non-Valeurs, der durch die Übernahme einer Beteiligung gegen Darlehen entstand. Im Vordergrund steht dabei die Angemessenheit der Bewertungsmethode. Vorliegend änderte die Gesellschaft völlig ihren Zweck und verfügte über eine Unterbilanz, wodurch diese nach der für neugegründete Gesellschaften vorgesehenen Substanzwertmethode zu bewerten ist. Eine daraus folgende Überbewertung der Beteiligung qualifiziert als Non-Valeur.
iusNet StR 26.09.2023