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DCF-Unternehmensbewertung

Ein Non-Valeur: eine zu hoch bewertete Sachübernahme unter nahestehenden Personen

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft die Qualifikation eines Non-Valeurs, der durch die Übernahme einer Beteiligung gegen Darlehen entstand. Im Vordergrund steht dabei die Angemessenheit der Bewertungsmethode. Sofern eine Überbewertung der entsprechenden Beteiligung vorliegt, so qualifiziert diese als Non-Valeur und ist steuerlich zu korrigieren.
iusNet StR 26.09.2023