Das Bundesgericht prüft die Qualifikation eines Non-Valeurs, der durch die Übernahme einer Beteiligung gegen Darlehen entstand. Im Vordergrund steht dabei die Angemessenheit der Bewertungsmethode. Sofern eine Überbewertung der entsprechenden Beteiligung vorliegt, so qualifiziert diese als Non-Valeur und ist steuerlich zu korrigieren.