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Dispositiv

Berücksichtigung von Verlustvorträgen nach einer Ermessensveranlagung mit positivem Reingewinn

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft, ob die Steuerpflichtige Verlustvorträge steuerlich geltend machen kann. Dies in Anbetracht des Umstandes, dass in den Vorjahren rechtskräftig ermessensweise ein positiver Reingewinn veranlagt wurde.
iusNet StR 30.10.2024