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Gegenbeweis bei Zustellung mit A-Post Plus – Gehörsverletzung durch mangelnde Sachverhaltsfeststellung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs des Steuerpflichtigen fest. Bei A-Post-Plus-Sendungen könne zwar mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf den Empfang einer Sendung geschlossen werden (Zustellungsvermutung), dem Empfänger steht aber der Gegenbeweis offen. Dieser gilt als erbracht, wenn die Vermutung der ordnungsgemässen Zustellung erschüttert werden kann. Vorliegend hat sich die Vorinstanz mit wesentlichen Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht auseinandergesetzt.
iusNet StR 30.01.2024