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Gegenbeweis bei Zustellung mit A-Post Plus – Gehörsverletzung durch mangelnde Sachverhaltsfeststellung

Jurisprudence
Direkte Steuern
Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanz das rechtliche Gehör des Steuerpflichtigen verletzt hat. Dieser bringt vor, dass die Zustellung der Veranlagungsverfügungen mit A-Post Plus nicht erfolgt ist. Die Rechtsmittelfrist habe erst mit Übermittlung der Veranlagungen per E-Mail begonnen.
iusNet StR 30.01.2024