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eingeschriebene Briefpost

Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Empfänger einer eingeschriebenen Briefpost kann den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die sieben Tage Abholfrist hinaus verlängern.
iusNet StR 22.01.2019