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eingeschriebene Briefpost

Zustellungsvermutung beim Versand „A-Post Plus“

Jurisprudence
Direkte Steuern
Bei eingeschriebener Briefpost besteht eine natürliche Vermutung für die ordnungsgemässe Zustellung der Abholungseinladung im Briefkasten oder im Postfach. Dieselbe Vermutung herrscht praxisgemäss beim Verfahren "A-Post Plus", da die Zustellung elektronisch erfasst wird, wenn die Sendung in das Postfach oder in den Briefkasten des Empfängers gelegt wird.
iusNet StR 11.02.2019

Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich

Jurisprudence
Direkte Steuern
Der Empfänger einer eingeschriebenen Briefpost kann den Beginn einer Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die sieben Tage Abholfrist hinaus verlängern, etwa durch einen Postrückbehaltungsauftrag oder indem er die Sendung verspätet in Empfang nimmt. Im Übrigen kommt die Zustellfiktion nur zum Tragen, wenn die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt wird.
iusNet StR 22.01.2019