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Zustellungsvermutung beim Versand „A-Post Plus“

Zustellungsvermutung beim Versand „A-Post Plus“

Jurisprudence
Direkte Steuern

Zustellungsvermutung beim Versand „A-Post Plus“

A mit steuerrechtlichen Wohnsitz im Kt SO reichte seine Steuererklärungen über mehrere Jahre trotz Mahnungen nicht ein, weshalb das KStA SO ihm mehrfach Ordnungsbussen auferlegte. Dagegen erhob A Einsprache.

Das KStA SO legte sodann die Einspracheverhandlung schriftlich auf einen Dienstag fest. Der Steuerpflichtige ersuchte mit E-Mail um Verschiebung, weil er donnerstags und freitags jeweils auswärts unterrichte und dienstags der Tätigkeit in seinem Betrieb nachgehe. Das KStA SO setzte schriftlich (mit Postversand „A-Post Plus“) eine neue Verhandlung an. Gemäss der elektronischen Sendungsverfolgung "Track & Trace" erfolgte die Zustellung bei A. Dieser blieb der Einspracheverhandlung unentschuldigt fern, worauf das KStA SO die Einsprache abwies.

A machte vor dem StGer SO geltend, die Einladung für die neu angesetzte Verhandlung nicht erhalten zu haben. Dienstags unterrichte er jeweils, weshalb er sich ohnehin abgemeldet hätte. Obschon ihm eine Berücksichtigung seiner Tätigkeiten telefonisch zugesichert wurde, sei die Verhandlung auf einen Dienstag angesetzt worden. Zudem habe man ihn nicht angerufen, als er den Termin nicht wahrgenommen habe. Das KStA SO wandte...

iusNet StR 11.02.2019

 

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